Hans Hüsken

Rechtsanwalt


Frouardplatz 18 ♦ 53797 Lohmar

Hans Huesken

Fachanwalt

Die Fachanwaltschaften sind anfang der 90er jahre des vergangenen Jahrhunderts mit viel Tamtam eingeführt worden mit allen möglichen Begründungen, an die man sich heute besser nicht mehr so genau erinnert. Damals gab es den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, für Steuerrecht, für Arbeitsrecht und für Sozialrecht. Die Welt war überschaubar.

Inzwischen gibt es 20 (!!) verschiedene Fachanwaltsbezeichnungen, darunter z.B. auch der Fachanwalt für das Informationstechnologierecht, das Transportrecht oder das Agrarrecht. Und das wird sicherlich nicht des Ende der Fahnenstange sein, da mit der Schaffung der Fachanwaltschaften zugleich auch ein riesiger Schulungs- und Fortbildungsmarkt erschaffen worden ist, dessen Grundlagen in einer Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzesähnlich geregelt worden sind.

Bild Um den Fachanwaltstitel 'verliehen' zu bekommen, ist es erforderlich, besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen (§ 2 FAO). Praktisch heißt das, dass der die 'Verleihung' des Fachanwaltstitels anstrebende Rechtsanwalt drei Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen sein muss (§ 3 FAO), einen 120 Zeitstunden umfassenden Lehrgang absolviert und den Nachweis, dabei etwas gelernt zu haben, durch drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtarbeiten, auch Klausuren genannt) erbracht haben muss (§§ 4, 4a FAO). Hinzu kommt der Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrungen, der voraussetzt, dass in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet worden ist (§ 5 FAO). Dass man auch nur einen einzigen dieser Fälle gewinnt, ist nicht erforderlich.

Ist man Fachanwalt, d.h. ist einem der Fachanwaltstitel 'verliehen' worden, geht es weiter: In jedem Jahr müssen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von zunächst 10, inzwischen 15 Zeitstunden absolviert oder manchmal auch nur abgesessen werden.

Und wer organisiert die Fortbildung? Die Antwort hierauf überlasse ich Ihrer Fantasie. Es ist jedenfalls ein riesiger Markt entstanden.

Ob dies alles zur Verbesserung der anwaltlichen Dienstleistung beigetragen hat, mag bezweifelt werden. Jedenfalls kann auch ein Fachanwaltstitel Sorgfalt, Kreativität, Beharrlichkeit und die Fähigkeit zu strategischem Denken nicht ersetzen. Auch wenn der Vergleich deutlich hinkt: Ein amerikanischer Panzer bleibt durchschnittlich alle 60 km liegen. Das wird auch darauf zurückgeführt, dass nur Spezialisten tätig sind, die jeweils drei Handgriffe perfekt beherrschen. Handwerker wie den Autoschlosser gibt es nicht und damit auch niemanden, der den Überblick behält.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht (1995 - 2014)

Ich selbst bin 1995 Fachanwalt für Verwaltungsrecht geworden, weil Verwaltungsrecht bereits ein Schwerpunkt meines Studiums war. Hinzu kamen Kenntnisse und Erfahrungen aus kommunalpolitischer Tätigkeit. Wer als Kommunalpolitiker einen Bebauungsplan beschließt und schon deshalb das Verfahren kennt, tut sich als Rechtsanwalt leichter, wenn er diesen Bebauungsplan später überprüfen muss.

2014 habe ich auf die Erlaubnis zum Führen des Titels 'Fachanwalt für Verwaltungsrecht' verzichtet, da ich es für reine Zeitverschwendung halte, in jedem Jahr 15 Stunden lang irgendwo herumzusitzen, um den Nachweis zu erbringen, dass ich für teures Geld dort herumgesessen habe. Denn die sogeannten 'Fortbildungsveranstaltungen' müssen mit meiner tatsächlichen Tätigkeit nichts zu tun haben. Die Qualität eines Schriftsatzes, mit dem eine Baugenehmigung angefochten wird, wird jedoch kaum dadurch besser, dass ich mir jedes Jahr 15 Stunden lang Vorträge zum Friedhofsrecht angehört habe, weil diese Fortbildungsveranstaltungen in den schöneren Hotels oder in den interessanten Städten durchgeführt werden.

Auf meinen Verzicht hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen derart reagiert, dass sie mir durch Bescheid vom 28.08.2014 den Titel 'Fachanwalt für Verwaltungsrecht' entzogen hat. Da man mir jedoch nichts entziehen kann, was ich, da ich darauf verzichtet hatte, nicht mehr habe, habe ich gegen diese Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Sachsen geklagt. Und - Recht bekommen. Sowohl der Sächsische Anwaltsgerichtshof in Dresden (Urteil vom 11.09.2015 - AGH 13/14 (I)), als auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15) haben die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Sachsen als rechtswidrig bezeichnet und aufgehoben. Vor allem die auf 17 Seiten sehr sorgfältig begründete Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs ist lesenswert und kann über die Homepage des Bundesgerichtshofs abgerufen werden.

Im Übrigen halte ich das Fachanwaltskonzept für gescheitert, da es immer mehr zu einem Marketinginstrument großer Kanzleien degeneriert, die damit eine Kompetenz vortäuschen, die der einzelne junge Kollege, der im Termin erscheint und für den Mandanten diese Kanzlei repräsentiert, nicht hat. So musste ich z.B. jüngst einem jungen Kollegen, der mit iPad und elektronischer Akte bewaffnet für eine große und renommierte deutsche Kanzlei auftrat, erklären, was ein 'Verzichtsurteil' ist. Davon hatte der noch nie was gehört. Seine Altvorderen dürften sich noch im Grabe umdrehen, wenn sie das mitbekommen hätten. Was nützt die geballte Kompetenz auf dem Briefpapier, wenn der Anwalt vor Ort nicht einmal die elementaren Spielregeln beherrscht ???

Der eigentliche Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verwaltungsrecht liegt nach wie vor auf dem (öffentlichen) Baurecht, d.h. alles, was rund um eine Baugenehmigung an Auseinandersetzungen mit der Bau(genehmigungs)behörde vorstellbar ist, und dem Personenbeförderungsrecht.

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