Hans Hüsken

Rechtsanwalt


Frouardplatz 18 ♦ 53797 Lohmar

Hans Huesken

Tätigkeits-Schwerpunkte

Hier sollte jetzt stehen, was ich kann und was nicht, womit Sie mich beauftragen können und wann Sie das besser nicht tun. Mit anderen Worten: Wie sieht der Schrank aus und welche Schubladen funktionieren.

Leider ist nicht einmal die Antwort auf diese einfach anmutende Fragen wirklich einfach.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist für mich ein Arbeitsbereich, der mich nicht nur interessiert, in dem ich also gerne arbeite, sondern der Bereich, der auch vom tatsächlichen Aufwand her gesehen, den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ich dabei bin, mich nach 45 Jahren Anwaltstätigkeit so langsam aus dem aktiven Geschäfts zurückzuziehen.

Bau- und Architektenrecht

Schwerpunkt meiner Alltagstätigkeit ist das gesamte Baurecht, also sowohl das private Baurecht, als auch das öffentliche Baurecht einschließlich des Architektenrechts. Hiermit habe ich seit Aufnahme meiner anwaltlichen Tätigkeit vor über 35 Jahren im Jahre 1979 die meiste Zeit verbracht und tue dies nach wie vor. Und hier habe ich sicherlich auch die größte praktische Erfahrung.

Aber: Kann man ein Bauunternehmen vertreten, ohne sich mit Fragen des Arbeitsrechts (das Unternehmen hat ja Mitarbeiter), des Verkehrsrechts (auch Firmenfahrzeuge haben Unfälle) oder des Gesellschaftsrechts (z.B. weil der Geschäftsführer abberufen werden soll) zu befassen?

Eherecht

Dem relativ kurzen Zwischenspiel einer zweiten Ehe verdanke ich es, dass ich gezwungen war, mich intensiv mit familienrechtlichen Fragen zu beschäftigen. So etwas nennt sich 'Training on the Job' und schult enorm. Das Ergebnis: Ich bin ein geeigneter Partner für 'Hardcore-Scheidungen'. Oder für die völlig einvernehmlichen Scheidungen, die nur nach Gestaltungsregelungen in Bezug auf Vermögensfragen verlangen. In allen anderen Fällen bitte einen Kollegen oder eine Kollegin beauftragen. Und dabei daran denken: Untersuchungen haben bestätigt, dass Frauen als Richter Frauen als Angeklagte härter verurteilen als Männer oder als Männer als Richter Frauen als Angeklagte verurteilen.

Regresse

Nach mehr als drei Jahrzehnten als selbständig tätiger Rechtsanwalt weiß man, dass mancher Richter die Arbeit nicht erfunden hat (was Richter selbst regelmäßig erst erkennen, wenn sie nach Erreichen der Pensionsgrenze quasi zum Schutze ihres Ehepartners die Rechtsanwaltszulassung beantragt haben und nun selbst als Anwalt tätig werden) und dass mancher forsch auftretende Rechtsanwalt doch lieber erst einmal einen Kommentar gelesen hätte, bevor er dem Mandanten z.B. zu einer Klage geraten hat. Was dann bleibt, sind frustierte Mandanten, die Hilfe suchen. In diesen Fällen tätig zu werden, ist eine sehr spezielle Aufgabe, die Erfahrung und Unabhängigkeit erfordert.


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